Universität Erfurt
Studienprogramm für Senioren: Erfurter Kolleg
Zulassung: Kein Abitur erforderlich
Beschreibung: Besuch von 1 oder 2 Veranstaltungsreihen pro Semester, die mit der Universitätsgesellschaft Erfurt zusammengestellt wurden. Als Ergänzung zu den Vorlesungen werden Führungen und Exkursionen organisiert, die vom Programmbeirat des Erfurter Kollegs gestaltet werden. Die Veranstaltungen des Rahmenprogramms sind nicht in den Gebühren enthalten. Es gibt keine besonderen Zugangsbedingungen, jedoch ist der Hörsaal auf 165 Hörer begrenzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zum Abschluss der jeweiligen Reihe eine Teilnahmebescheinigung.
Nähere Informationen:
AVDS – Studienführer
Technische Universität Ilmenau
Studienprogramm für Senioren: Bürgercampus
Beschreibung: In einem Frühjahrssemester (Februar – Juni) und einem Herbstsemester (September – Dezember) bietet der TU Ilmenau Bürgercampus in der Regel 14 öffentliche Vorträge zu gesellschafts- und kulturpolitischen, natur- und geisteswissenschaftlichen, technischen, ökonomischen, medizinischen, historischen und kulturellen Themen an. Die Vorträge finden immer freitags um 15:00 Uhr in den Räumen des Georg-Schmidt-Technikums der Universität Ilmenau, Weimarer Straße, statt.
Nähere Informationen:
AVDS – Studienführer
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studienprogramm für Senioren: Gasthörerstudium, Studium Generale und Seniorenkolleg
Zulassung: Kein Abitur erforderlich
Beschreibung: Senioren besuchen als Gasthörer die freigegebenen Veranstaltungen des allgemeinen Studienprogramms (siehe das als Download erhältliche Gasthörerprogramm), sowie beliebige Veranstaltungen des Studium Generale und des Seniorenkollegs.
Nähere Informationen:
AVDS – Studienführer
Universität Weimar
Studienprogramm für Senioren: Gasthörerstudium
Zulassung: Kein Abitur erforderlich
Beschreibung: Besuch von regulären Veranstaltungen der Uni Weimar. Bei Vorlesungen bedarf es keiner Zustimmung durch den Lehrenden. Bei Seminaren, Fachkursen oder Projekten ist auf dem Gasthörerantrag vorab die Zustimmung des Lehrenden einzuholen. Besondere Regelungen bei Sprach- und Sportkursen.
Nähere Informationen:
AVDS – Studienführer
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