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Kein BAföG für Generation 50+

Finanzierung von Fernstudiengängen
für Senioren

Ein Fernstudium ist eine geeignete Möglichkeit seinen eigenen Horizont zu erweitern oder sich in einem Fachgebiet tiefer zu spezialisieren. Je nach Dauer, Abschluss, Arbeitsmitteln und Prüfungsgebühren gehen die Kosten für ein Fernstudium weit auseinander. Doch vor allem freiwilliger Weiterbildung sollten keine Kosten im Weg stehen, die diese verhindern könnten. Es gibt verschiedene Wege ein Fernstudium zu finanzieren oder sich finanzieren zu lassen.


Einfacher Weg: Studienkredite

Viele Banken fördern den Weiterbildungswillen und gewähren spezielle Kredite für ein Fernstudium. Diese sollten mit dem Bankberater vor Ort konditioniert werden. Studienkredite sind oft niedrig verzinst, um einen zusätzlichen Anreiz zur persönlichen Weiterbildung zu schaffen.


BAföG-Beantragung nicht für Senioren möglich

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht vor, dass ein Erststudium bis zum 30. Lebensjahr und ein Zweistudium bis zum 35. Lebensjahr förderungsfähig ist. Damit fällt die Förderung eines Fernstudiums für Senioren im eigentlichen Sinne weg. Jedoch bieten einige Akademien und Fernuniversitäten die Möglichkeit reduzierter Gebühren. Dies ist ein spezielles Entgegenkommen aufgrund des fehlenden BAföGs und sollte direkt beim Anbieter erfragt werden.


Förderung durch ein Stipendium

Fernuniversitäten bieten vollständige oder teilweise Stipendien für Studierende an, bei denen die Gebühren zum Teil oder ganz übernommen werden. Hier gehen allerdings die Verfahrenswesen stark auseinander. Ein Beispiel ist die Internationale Hochschule Bad Honnef (IUBH). An dieser Hochschule wählt ein Gremium Kandidaten für ein Stipendium aus und entscheidet über die Förderhöhe des Studiums. Jeder Interessierte kann sich auf ein Stipendium bewerben. Entscheidend für den Auswahlprozess ist vor allem der bisherige Werdegang oder das Engagement im familiären oder sozialen Bereich.


Steuervorteile durch ein Fernstudium

Für ein Erststudium, das aus eigener Initiative heraus durchgeführt wird, kann auch ein Fernstudium mit bis zu 4.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Bei einem Zweitstudium, zum Beispiel ein Masterstudiengang, können die Fahrtkosten, Kosten zur Beschaffung von Lernmaterialien und die Gebühren des Studiums ebenfalls als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.


Niemand ist zu alt für Bildung

Es ist vollkommen altersunabhängig sich weiterzubilden. Das Einzige, was zählt, ist der gewisse Hunger nach Wissen und der Willen, sich dies anzueignen. Gerade für Senioren kann es sehr komfortabel sein an einer Fernuniversität zu studieren und somit das vielleicht schon lang verschobene Ziel eines abgeschlossenen Studiums nachzuholen. Die Finanzierung dessen sollten nicht oberste Priorität haben. Hierfür gibt es verschiedene Entgegenkommen und Wege. Wichtig ist der Wille zum Wissen.